Allgemeine Information / AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil der Anmeldung.
- Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung eines Schwimmkurses (Dienstvertrag, § 611 BGB)
- Die Kinder sind ab Beginn der Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert.
- Mit Abschluss des Vertrags bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden) hat und gesund ist.
- Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer außerhalb des Unterrichts erleidet.
- Die Dauer der Unterrichtseinheiten entnehmen sie bitte dem aktuellen Kursprogramm.
- Kurstermine werden nur in Absprache mit der Schwimmschule vereinbart. Es gilt eine Absagefrist von 24 Stunden vor der Schwimmstunde. Bei Nichtabsage wird die Stunde angerechnet.
- Betriebsferien werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wohl aber auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer für die Zeit, in der es der Schwimmschule aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.), unmöglich ist Leistung zu erbringen. Ohne besondere Absprachen mit der Schwimmschule sind die Stunden eines Kurses innerhalb von 3 Monaten zu nutzen (Gültigkeitsdauer). Danach erlischt jeglicher Anspruch auf die Kursstunden.
- Das Gültigkeitsdatum verlängert sich nur bei attestierter Krankheit oder besonderer schriftliche Einwilligung der Schwimmschule.
- Die Kursgebühr setzt sich aus Verwaltungspauschale (8,00 € ) und den jeweiligen Stundensätzen zusammen. Sie ist bei der 2. Unterrichtseinheit in bar oder per Überweisung zu entrichten.
- Ist der Teilnehmer wegen Krankheit verhindert, so verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte dieses dem Leiter der Schwimmschule vor Kursbeginn mitzuteilen.
- Bei Austritt aus der Schwimmschule nach der zweiten Unterrichtsstunde wird keine Kursgebühr rückerstattet.
- Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall treten an die Stelle der unwirksamen Klausel die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wichtige Informationen an die Schwimmkurs Eltern!
Bitte schicken Sie Ihr Kind nie alleine in die Schwimmhalle zum Schwimmkurs.
Die Kinder werden in der Sammelumkleide abgeholt und nach Beendigung des Schwimmkurses wieder dorthin gebracht.
Das Kind sollte nicht mit vollem Magen und mindestens 1 Stunde vor Schwimmkursbeginn die letzte große Mahlzeit eingenommen haben.
Bei Nichtbeachtung wird keine Haftung übernommen.
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